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Bei der GVO Fahrradversicherung reicht es im Falle eines Diebstahls aus, wenn das Rad abgeschlossen ist. Es muss nicht an einem festen Gegenstand befestigt sein.
Bei Vertragsabschluss darf das Fahrrad nicht älter als 5 Jahre sein und den Preis von 10.000 EUR nicht übersteigen.
Der Verschleiß ist ebenfalls mitversichert. Hier haben Sie Schutz ab dem 3. Monat bis max. einem Fahrradalter von 3 Jahren. Beim Verschleiß des Akkus ist zu beachten, dass das E-Bike nicht älter als 3 Jahre ist. Zudem darf die Ladekapazität maximal nur noch 50 % betragen.
Bei der GVO Fahrradversicherung können Sie Räder und E-Bikes aus Carbon versichern.
Eine Vorgabe für ein bestimmtes Fahrradschloss gibt es nicht. Es kann jedes eigenständige verkehrsübliche Fahrradschloss sein.
Die GVO Fahrradversicherung gilt in Deutschland sowie weltweit bei Auslandsaufenthalten.
Der Versicherungsmakler für die Landwirtschaft.
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Die Nummer 1 für landwirtschaftliche Versicherungen - deutschlandweit tätig.
GV Versicherungsmakler
Thorsten Gäbel e.K.
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